Der Steppenadler in Deutschland

Fünf anerkannte Nachweise seit 2005 (Stand 2023)

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Anerkannte Nachweise

Der Steppenadler gehört zu den seltenen Irrgästen Deutschlands. Er ist seit 2005 insgesamt fünfmal nachgewiesen worden.

Die Nummern in der folgenden Liste geben die anerkannten Nachweise in Deutschland wieder. Beobachtet wurden ausschließlich Jungvögel im 2. bis 4. Kalenderjahr.

  1. Schleswig-Holstein
    Lentföhrden, Kreis Segeberg, 2. KJ, 9. Juni 2005
  2. Mecklenburg-Vorpommern
    Kap Arkona, Kreis Rügen, ca. 3.–4. KJ, 19. Mai 2008
  3. Bayern
    Wank, Kreis Garmisch-Partenkirchen, 2. KJ, 1. März 2013
  4. Mecklenburg-Vorpommern
    Boddenküste bei Greifswald, Kreis Vorpommern-Greifswald, K2, 22. Februar 2014
  5. Nordrhein-Westfalen
    Süchteln-Tuppenend, Kreis Viersen, K2, 19. August 2016
    Möglicherweise identisch mit einem am Vortag in Belgien beobachteten Individuum

Quellen und Links

Zitiervorschlag:

Trepte, A. (2026): [Seitentitel]. Abgerufen am [TT. Monat JJJJ], von [URL]

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