Fünf anerkannte Nachweise seit 2005 (Stand 2023)
Der Steppenadler gehört zu den seltenen Irrgästen Deutschlands. Er ist seit 2005 insgesamt fünfmal nachgewiesen worden.
Die Nummern in der folgenden Liste geben die anerkannten Nachweise in Deutschland wieder. Beobachtet wurden ausschließlich Jungvögel im 2. bis 4. Kalenderjahr.
Zitiervorschlag:
Trepte, A. (2026): [Seitentitel]. Abgerufen am [TT. Monat JJJJ], von [URL]
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